
Eine Stiftung von Todes wegen wird durch Erbvertrag oder Testament mit dem Eintritt des Erbfalls errichtet. Der Stifter kann damit bestimmte Ziele auch noch nach seinem Tod verwirklichen. siehe hierzu auch: Lexikon: Erbvertrag Testament Vorerbe Stiftung Ratgeber: Erbvertrag Norm: § 83 BGB Antw...
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